Vielleicht hast du die Schlagzeilen gesehen: Die Koalition hat sich am 1. Juli auf eine Einkommensteuerreform geeinigt. Die meisten Berichte feiern die Entlastung für mittlere Einkommen. Für dich als GmbH-Geschäftsführer:in steht die relevante Nachricht aber im Kleingedruckten der Gegenfinanzierung.
Was genau beschlossen wurde
Die Tarifeckwerte steigen in zwei Stufen 2027 und 2028, die zweite Progressionsstufe wird abgeflacht. Der Spitzensteuersatz selbst bleibt unverändert und soll künftig ab rund EUR 70.600 zu versteuerndem Einkommen greifen. Bezahlt wird das unter anderem über eine Ausweitung der Reichensteuer: 45 % ab EUR 250.000 zu versteuerndem Einkommen, 47 % ab EUR 280.000. Bisher griff der erhöhte Satz erst deutlich später.
Zur Einordnung, und das ist wichtig: Es handelt sich um einen politischen Beschluss des Koalitionsausschusses, nicht um ein Gesetz. Die Entwürfe kommen erst nach der Sommerpause, an den Eckwerten kann sich noch etwas ändern. Handeln musst du deshalb heute nicht. Verstehen, was auf dich zukommen kann, schon.
Warum dich das als Gesellschafter-Geschäftsführer:in besonders betrifft
Dein Einkommen hat zwei Hebel, die unterschiedlich besteuert werden. Dein Gehalt und deine Tantieme laufen durch den normalen Einkommensteuertarif, also auch durch eine ausgeweitete Reichensteuer. Deine Ausschüttungen aus der GmbH werden dagegen pauschal mit der Abgeltungsteuer belastet, unabhängig davon, wie hoch dein übriges Einkommen ist.
Steigt die tarifliche Belastung oberhalb von EUR 250.000, während die Ausschüttungsbesteuerung unverändert bleibt, wird die Schere zwischen beiden Wegen größer. Ob sich dadurch bei dir konkret etwas verschieben sollte, hängt von deiner Gewinnhöhe, deinem privaten Bedarf und deiner bisherigen Gehaltsquote ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und wer dir jetzt schon eine verspricht, rechnet mit Zahlen, die noch gar nicht feststehen.
Was du jetzt konkret tun kannst
Erstens: Termin mit dir selbst in den Herbst legen. Sobald die Gesetzentwürfe vorliegen, lohnt der Blick auf deinen Vergütungsmix für 2027, also das Verhältnis aus Gehalt, Tantieme und Ausschüttung.
Zweitens: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen regelmäßig über EUR 250.000 liegt, sammle schon jetzt die Grundlagen. Wie hoch ist deine Gehaltsquote, wie viel schüttest du aus, wie viel bleibt in der GmbH. Mit diesen drei Zahlen ist die spätere Prüfung ein kurzer Termin statt eines Projekts.
Drittens: Keine Panik-Gestaltung. Wer jetzt auf Basis eines Koalitionspapiers seine Vergütungsstruktur umbaut, gestaltet auf Sand. Der richtige Zeitpunkt ist, wenn der Entwurf steht und die Zahlen belastbar sind.
Und weil wir gerade bei Terminen sind: Am 17. August ist die Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal fällig, da der 15. auf einen Samstag fällt.
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Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.