Hast du zwei GmbHs und springt die eine ein, wenn es bei der anderen gerade eng wird? Zwischen eigenen Gesellschaften geht so ein Darlehen schnell, ein kurzer Vertrag, eine Überweisung, erledigt. Was passiert, wenn das Geld nicht zurückkommt, zeigt ein Urteil, das der Bundesfinanzhof am 22. Oktober 2026 veröffentlicht hat. Es ist eine teure Geschichte und sie hat eine Stelle, an der sie sich hätte entschärfen lassen.

Der Fall

Ein Unternehmer war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der A GmbH. An einer zweiten Gesellschaft, der B GmbH, war er zu 50 % beteiligt. Die A GmbH gab der B GmbH mehrere Darlehen über insgesamt EUR 485.000. Zurückgezahlt werden sollten sie zum 31.12.2007.

Das passierte nicht. 2010 vereinbarten die beiden Gesellschaften Raten von EUR 5.000 im Monat. Die B GmbH zahlte drei davon, zusammen EUR 15.000, danach kam nichts mehr. Im Dezember 2015 wurde die B GmbH im Handelsregister gelöscht.

Dass die B GmbH gelöscht war, kam erst im Einspruchsverfahren nach einer Außenprüfung bei der A GmbH heraus. Im Einvernehmen mit dem Finanzamt buchte die A GmbH die verbliebene Forderung nachträglich zum 31.12.2012 wegen Uneinbringlichkeit aus.

Was das Finanzamt daraus gemacht hat

Das Finanzamt wertete die Ausbuchung als verdeckte Gewinnausschüttung (kurz: vGA). Gemeint ist ein Vorteil, den eine GmbH ihrem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person zuwendet und der steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt wird, obwohl nie eine beschlossen wurde. Nahestehend war hier die B GmbH, weil derselbe Unternehmer an beiden Gesellschaften beteiligt war.

Angesetzt wurden EUR 479.995, das waren die ausgefallene Darlehensforderung und Kosten, die die A GmbH für die B GmbH übernommen hatte. Das Finanzamt erhöhte damit den Gewinn der A GmbH für 2012. Zugleich änderte es den Einkommensteuerbescheid des Unternehmers für 2012 und rechnete ihm dieselbe Summe als Kapitalertrag zu. Er musste die vGA also privat versteuern, obwohl das Geld nie bei ihm angekommen war.

Warum der Unternehmer Jahre später nachgelegt hat

In seiner Einkommensteuererklärung für 2015, dem Jahr der Löschung, hatte er keinen Verlust aus der Auflösung der B GmbH angesetzt. Der Bescheid vom 26.01.2018 wurde bestandskräftig.

Im Mai 2020 beantragte er, diesen Bescheid zu ändern. Sein Argument: Wenn ihm der Vorteil als Ausschüttung zugerechnet wird, dann hat er ihn wirtschaftlich selbst in die B GmbH gesteckt. Das ist eine verdeckte Einlage, also ein Vermögenswert, den ein Gesellschafter seiner Gesellschaft überlässt, ohne dafür neue Anteile oder einen angemessenen Gegenwert zu bekommen. Eine verdeckte Einlage erhöht die Anschaffungskosten der Beteiligung. Und höhere Anschaffungskosten erhöhen den Verlust, wenn die Gesellschaft aufgelöst wird. Verlangt hat er einen zusätzlichen Auflösungsverlust von EUR 479.995.

Das Finanzamt lehnte ab, weil der Bescheid bestandskräftig war. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gab dem Unternehmer recht.

Was der Bundesfinanzhof entschieden hat

Der Bundesfinanzhof hat das Urteil des Finanzgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Gewonnen hat das Finanzamt damit nicht, der Unternehmer aber auch noch nicht.

Im Grundsatz bestätigt der Bundesfinanzhof die Überlegung des Unternehmers. Ein Vorteil, den eine GmbH ihrer Schwestergesellschaft zuwendet, ist eine vGA an den gemeinsamen Gesellschafter. Er kann gleichzeitig als verdeckte Einlage dieses Gesellschafters in die begünstigte Schwester gelten und dort die Anschaffungskosten erhöhen. Auch das Verfahrensrecht spielt mit: Die Sondervorschrift, nach der Bescheide des Gesellschafters wegen einer vGA geändert werden dürfen, erfasst auch eine solche Folgewirkung. Die Bestandskraft steht der Änderung also nicht im Weg, sofern der Verlust tatsächlich entstanden ist.

Genau daran fehlte es noch. Das Finanzgericht muss jetzt zwei Fragen klären.

Erstens: Hat die A GmbH überhaupt auf ihre Forderung verzichtet? Ausgebucht wurde sie wegen Uneinbringlichkeit, offenbar nach einer Verständigung mit dem Finanzamt. Nur ein ausdrücklicher oder zumindest stillschweigender Verzicht hätte dazu geführt, dass auch die B GmbH ihre Schuld ausbucht. Und nur dann kommt eine verdeckte Einlage dem Grunde nach in Betracht.

Zweitens: Was war die Forderung im Moment des Verzichts noch wert? Eine verdeckte Einlage durch Verzicht zählt weder mit dem Nennwert der Forderung noch mit dem Betrag, den die B GmbH als Schuld bilanziert hatte. Sie zählt mit ihrem tatsächlichen Wert zu diesem Zeitpunkt. Ist die Forderung beim Verzicht schon wertlos, gibt es keine zusätzlichen Anschaffungskosten.

Was das für dich bedeutet

Leg die beiden Seiten nebeneinander. Auf der einen Seite stehen EUR 479.995, die der Unternehmer privat als Ausschüttung versteuern musste. Auf der anderen Seite steht ein Ausgleich, der nur kommt, wenn ein Verzicht vorlag. Selbst dann zählt er nur in Höhe dessen, was die Forderung in diesem Moment noch wert war. Ein solcher Auflösungsverlust zählt bei GmbH-Anteilen im Privatvermögen außerdem nur zu 60 %. Die beiden Beträge können also weit auseinanderliegen.

Dazu kommt die zeitliche Seite. Zwischen der vereinbarten Rückzahlung Ende 2007 und der Löschung der B GmbH Ende 2015 lagen acht Jahre. Über die Folgen haben am Ende eine Außenprüfung, Einspruchsverfahren und zwei Gerichte entschieden, fast zwanzig Jahre nach dem vereinbarten Rückzahlungstermin.

Eine verwandte Frage liegt gerade beim Bundesfinanzhof: ob schon die Hingabe eines Darlehens mit unsicherer Rückzahlung eine vGA sein kann. Verhandelt wurde am 20. Oktober 2026, ein Urteil gibt es noch nicht. Wer gerade überlegt, einer angeschlagenen Gesellschaft Geld zu leihen, sollte das im Blick haben.

Vor dem Jahresabschluss: deine Darlehen zwischen eigenen Gesellschaften

Der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um diese Darlehen einmal vollständig anzuschauen. Für beide Gesellschaften steht dann der Jahresabschluss an. Alle Zahlen liegen also ohnehin auf dem Tisch.

  1. Mach dir eine Übersicht. Wer schuldet wem wie viel, seit wann, fällig wann, mit welchem Zins und welcher Sicherheit? Dazu gehört für jedes Darlehen ein schriftlicher Vertrag.
  2. Gleich die Zahlungen mit dem Vertrag ab. Im entschiedenen Fall war die Rückzahlung Ende 2007 fällig, die erste Reaktion kam 2010. Ein Darlehen, das nicht wie vereinbart bedient wird, gehört sofort auf den Tisch statt erst in die nächste Prüfung.
  3. Buche nichts aus und verzichte auf nichts, bevor die Folgen bei allen drei Beteiligten geprüft sind. Gemeint sind die Gesellschaft, die das Geld gegeben hat, die Gesellschaft, die es schuldet, sowie du privat. Ob eine Forderung wegen Uneinbringlichkeit ausgebucht wird oder ob ein Verzicht vorliegt, macht nach diesem Urteil einen Unterschied.
  4. Halte fest, was die Forderung im Moment der Entscheidung wert ist. Die Unterlagen dazu, etwa die aktuelle Bilanz und die Liquiditätsplanung der Schuldnerin, liest im Zweifel erst Jahre später jemand vom Finanzamt.
  5. Denk die private Seite in derselben Runde mit. Der Unternehmer im Fall hatte den Auflösungsverlust in seiner Erklärung nicht angesetzt und musste ihn Jahre später über ein Gerichtsverfahren nachholen.

Ebenfalls vor dem Jahreswechsel wichtig: Bist du beherrschende:r Gesellschafter:in (in der Regel ab einer Beteiligung von mehr als 50 % der Stimmrechte) und willst dein Gehalt oder deine Tantieme für 2027 neu regeln, gehört die Vereinbarung vor den 1. Januar 2027.

Im nächsten Beitrag geht es um Gebäude mit Betriebsvorrichtungen: Das Bundesfinanzministerium hat seine Auffassung geändert, wann deren Vermietung umsatzsteuerfrei sein kann.

Übrigens: Ich baue gerade meine digitale Steuerkanzlei auf und nehme neue laufende Mandate an. Was sich automatisieren lässt, übernehmen digitale Abläufe und KI. Die Zeit, die dadurch frei wird, fließt in die Beratung, damit du deine GmbH steuerlich nutzt und Vermögen aufbaust. Suchst du für deine GmbH eine neue Steuerberaterin oder kennst du jemanden, der zum Jahreswechsel wechseln will? Hier buchst du dein kostenloses Erstgespräch.

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Rechtsstand: 2. November 2026. Grundlage ist das Urteil des Bundesfinanzhofs IX R 16/25, veröffentlicht am 22. Oktober 2026. Trotz aller Sorgfalt kann dieser Beitrag fehlerhaft sein und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.