Wann hast du zuletzt bewusst entschieden, wie viel Geld du als Gehalt aus deiner GmbH nimmst und wie viel du darin lässt? Bei den meisten Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, mit denen ich spreche, liegt diese Entscheidung Jahre zurück. Damals war sie richtig. Das Problem ist, dass sich seitdem zwei Dinge gleichzeitig bewegt haben, beide in entgegengesetzte Richtungen.
Die eine Bewegung ist beschlossen
Der Körperschaftsteuersatz sinkt. Das steht seit Juli 2025 im Bundesgesetzblatt. Es ist geltendes Gesetz, mit festen Stufen und festen Jahreszahlen.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 geht es in fünf Schritten nach unten. 14 % im Jahr 2028, dann 13 % in 2029, 12 % in 2030, 11 % in 2031 und ab 2032 nur noch 10 %. Heute sind es 15 %. Rechnet man den Solidaritätszuschlag hinzu, fällt die Belastung auf Gesellschaftsebene von 15,825 % auf 10,55 %.
Fünf Prozentpunkte klingen überschaubar. Auf deinen thesaurierten Gewinn gerechnet sind es jedes Jahr ein vierstelliger Betrag.
Rechne es an einer runden Zahl durch. Ich nehme dafür einen Gewerbesteuerhebesatz von 400 %, wie er in vielen Städten liegt. Deinen eigenen findest du auf dem Gewerbesteuerbescheid deiner Gemeinde. Er verändert das Ergebnis.
Ein Gewinn, den du in der GmbH lässt, also thesaurierst, kostet dich heute Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, zusammen rund 29,8 %. Ab 2032 sind es bei gleichem Hebesatz rund 24,6 %. Bei einem thesaurierten Gewinn von EUR 100.000 im Jahr sparst du damit ab 2032 rund EUR 5.300 pro Jahr, ohne dass du etwas anders machst.
Der Weg dorthin läuft über die fünf Stufen, die Ersparnis wächst also jedes Jahr mit. Von 2028 bis 2032 summiert sie sich bei diesem Gewinn auf rund EUR 15.800, danach bleiben es die vollen EUR 5.300 pro Jahr.
Die andere Bewegung geht in die Gegenrichtung
Auf deiner privaten Seite passiert das Gegenteil. Dort ist der Stand ein anderer. Über die Reichensteuer-Pläne selbst habe ich dir im Juli schon geschrieben. Hier geht es um die Zahlen, die du für den Vergleich mit der Gesellschaftsebene brauchst.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 02.07.2026 auf eine Einkommensteuerreform verständigt. Sie soll zum 01.01.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Der Entlastungsteil betrifft vor allem die unteren und mittleren Einkommen. Gegenfinanziert wird sie oben.
Vorgesehen ist ein Steuersatz von 45 % ab einem zu versteuernden Einkommen von EUR 250.000 und ein neuer Satz von 47 % ab EUR 280.000. Zum Vergleich: Heute setzt der Satz von 45 % erst bei EUR 277.826 ein. Der Satz von 42 % soll künftig etwas später greifen, nämlich ab EUR 70.600 statt heute ab EUR 69.879.
Ganz wichtig zum Stand: Das ist ein politischer Beschluss der Koalitionsspitzen. Ein Referentenentwurf liegt bisher nicht vor, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Der Entwurf kann sich erheblich ändern. Behandle diese Zahlen als Vorbereitung. Verbindlich werden sie mit dem Gesetz.
Warum das für dich zusammengehört
Als Gesellschafter-Geschäftsführer:in hast du eine Möglichkeit, die ein:e Angestellte:r nicht hat. Du entscheidest selbst, in welcher Form du Geld aus deiner GmbH holst. Über das Gehalt, über eine Tantieme, über eine Ausschüttung, oder du lässt es drin. Jede dieser Formen wird anders belastet.
Gehalt mindert den Gewinn der GmbH und damit deren Steuer. Bei dir privat wird es mit deinem persönlichen Steuersatz belastet, bis zu 42 %, oberhalb der Reichensteuergrenze mit 45 %, künftig möglicherweise mit 47 %. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag.
Thesaurierung, also der Gewinn, der in der Gesellschaft bleibt, kostet dich nach heutigem Recht rund 29,8 % und ab 2032 rund 24,6 %, jeweils bei einem Hebesatz von 400 %.
Vollausschüttung ist die teuerste Variante, weil zwei Ebenen zusammenkommen. Erst zahlt die GmbH ihre rund 29,8 %, dann fällt auf das, was bei dir ankommt, die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag an. In Summe landest du bei rund 48 %. Ab 2032 sinkt dieser Gesamtwert auf rund 44 %, weil die erste Ebene günstiger wird.
Damit öffnet sich die Schere weiter. Auf der einen Seite steht das Geld, das in der GmbH bleibt. Auf der anderen das Geld, das privat ankommt. Die GmbH-Ebene wird günstiger, die private Ebene tendenziell teurer. Eine Aufteilung, die 2026 richtig gerechnet war, ist 2028 nicht automatisch noch richtig. Und weil deine Gewinne, deine Investitionen und dein privater Geldbedarf sich ohnehin jedes Jahr verändern, ist das keine Rechnung, die man einmal macht.
Die Frist für deine Tantieme 2027
Jetzt wird es konkret und ich zeige dir den Grund, warum du dir dieses Thema im Herbst anschauen solltest.
Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die vom Gewinn deiner GmbH abhängt. Sie ist ein gutes Werkzeug, weil sie mitatmet: Läuft das Jahr gut, bekommst du mehr, läuft es schlecht, belastet dich die Vergütung nicht. Damit das Finanzamt sie als Betriebsausgabe anerkennt, muss sie allerdings vereinbart sein, bevor das Wirtschaftsjahr beginnt, für das sie gilt.
Für 2027 heißt das: Die Vereinbarung muss spätestens am 31.12.2026 stehen. Praktisch also im Dezember 2026. Weil im Dezember bekanntlich alles gleichzeitig passiert, sinnvollerweise deutlich früher.
Vereinbarst du eine Tantieme erst im laufenden Jahr, greift das, was die Rechtsprechung als Nachzahlungsverbot bezeichnet. Die Folge ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, kurz vGA. Das bedeutet: Die GmbH bekommt für den betroffenen Teil keinen Betriebsausgabenabzug. Bei dir privat fällt trotzdem Steuer an. Du hast dann eine Belastung auf beiden Ebenen und keinen steuerlichen Vorteil. Das entsteht allein aus dem Zeitpunkt der Vereinbarung.
Wichtig zur Einordnung: Dieses strenge Nachzahlungsverbot gilt für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, in der Regel ab einer Beteiligung von mehr als 50 % der Stimmrechte. Beherrschung kann sich auch daraus ergeben, dass mehrere Gesellschafter:innen mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken, dann greift derselbe Maßstab auch unterhalb dieser Schwelle. Bist du Minderheitsgesellschafter:in ohne diese Konstellation, gelten mildere Maßstäbe. In der Praxis ist die erste Konstellation die häufigere.
Ein anderer Punkt, der 2024 geklärt wurde und der dir Ärger ersparen kann: Eine vereinbarte Tantieme, die im festgestellten Jahresabschluss nicht ausgewiesen ist, fließt dir steuerlich nicht zu. Sie wird bei dir also nicht versteuert, selbst wenn sie eigentlich hätte passiviert werden müssen. Wer dagegen bewusst auf eine bereits entstandene Tantieme verzichtet, versteuert sie trotzdem: Der Verzicht gilt als verdeckte Einlage in die GmbH. In Höhe des werthaltigen Teils gilt der Betrag als zugeflossen.
Für 2026 ist dieses Fenster geschlossen. Für 2027 ist es offen. Es schließt sich am 31.12.2026.
Was du jetzt konkret tun kannst
Vier Dinge gehören in den Herbst.
1. Hol dir deine drei Zahlen. Dein tatsächlicher Gewerbesteuerhebesatz, dein voraussichtlicher Gewinn 2027 vor Geschäftsführergehalt und dein privater Geldbedarf im Jahr. Ohne diese drei Zahlen ist jede Rechnung eine Schätzung.
2. Rechne beide Extreme. Was kostet dich das Jahr, wenn du alles als Gehalt nimmst? Was kostet es, wenn du nur dein privates Nettobedürfnis auszahlst und den Rest in der Gesellschaft lässt? Der Unterschied zwischen diesen beiden Zahlen ist dein Verhandlungsspielraum mit dir selbst.
3. Entscheide bis Ende November. Eine Tantiemevereinbarung braucht Zeit. Gesellschafterbeschluss, saubere Formulierung der Bemessungsgrundlage, Unterschrift. Die Höhe muss sich allein durch Rechnen ermitteln lassen, ohne dass später noch jemand eine Ermessensentscheidung trifft. Solche Klauseln schreibt man nicht zwischen Weihnachten und Silvester.
4. Halte die Rechnung fest. Das ist eine Notiz für dich selbst. Wenn du in zwei Jahren wieder rechnest, willst du wissen, auf welchen Annahmen die letzte Entscheidung stand. Dann siehst du sofort, was sich geändert hat.
Eine Sache gehört noch dazu. Die kommt nächste Woche. Deine Vergütung muss angemessen sein. Das prüft die Betriebsprüfung. Wo diese Grenze liegt, warum das Finanzamt sie nur in eine Richtung prüft und warum eine bestehende Pensionszusage die ganze Rechnung verändert, schaue ich mir im zweiten Teil zum Geschäftsführergehalt an.
Der eigentliche Fehler bei diesem Thema liegt meistens darin, dass die Entscheidung nie bewusst getroffen wird und das Gehalt seit Jahren einfach weiterläuft, weil es einmal so festgelegt wurde. In einem einzelnen Jahr bleibt der Effekt überschaubar. Über zehn Jahre summiert er sich zu einem Betrag, über den man sich ärgert.
Zwei Termine für deinen Kalender
Sie betreffen deine Struktur. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über die Erbschaftsteuer. Es sind zwei verschiedene Fragen.
Am 12.10.2026 geht es um einen Antrag der Bayerischen Staatsregierung. Sie hält mehrere Vorschriften für verfassungswidrig und bestreitet zunächst, dass der Bund für die Erbschaftsteuer überhaupt zuständig ist. Inhaltlich greift sie die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze an, weil beide über Jahre nicht an die Preissteigerung angepasst wurden. Außerdem verlangt sie, dass die Freibeträge das regional unterschiedliche Niveau der Immobilienpreise berücksichtigen. Dazu kommt die Bewertung von Grundbesitz.
Am 13.10.2026 geht es um die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. Das ist die Verhandlung, die für eine Unternehmensnachfolge unmittelbar zählt.
Verhandelt wird im Oktober, entschieden wird später. Zwischen mündlicher Verhandlung und Verkündung liegen bei diesem Gericht in der Regel mehrere Monate, eine Entscheidung ist also frühestens 2027 zu erwarten. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert.
Wenn bei dir eine Übertragung in den nächsten Jahren ansteht, sind das zwei Daten, die du kennen solltest.
Was ab Januar 2027 zusätzlich auf dich zukommt, vom Zinssatz auf Steuernachzahlungen bis zum digitalen Steuerpostfach, steht in Drei Dinge, die dein Steuerjahr 2027 teurer machen.
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Rechtsstand: 11. August 2026. Dieser Beitrag kann trotz aller Sorgfalt überholt sein oder auch mal Fehler enthalten. Er ist eine allgemeine Information und keine Mandatsinformation. Eine individuelle Steuerberatung ersetzt er nicht, auch nicht in bestehenden Mandaten.